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BVerwG, 14.03.1984 - 1 B 16.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beschwerdeschrift betreffend die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1983 - 7 A 7/83
- BVerwG, 14.03.1984 - 1 B 16.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63
Weinwirtschaftsgesetz
Auszug aus BVerwG, 14.03.1984 - 1 B 16.84
Wie auch die übrigen gesetzlichen Anbaubeschränkungen des Weinwirtschaftsgesetzes (vgl. BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63] [154/155]) ist die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1659) eingeführte Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 WWiG eine gesetzliche Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Erreichung des angestrebten Gesetzeszieles geeignet und notwendig sein muß und nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar sein darf.